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   VG Schleswig, 07.08.2013 - 12 A 141/13   

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https://dejure.org/2013,56266
VG Schleswig, 07.08.2013 - 12 A 141/13 (https://dejure.org/2013,56266)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07.08.2013 - 12 A 141/13 (https://dejure.org/2013,56266)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07. August 2013 - 12 A 141/13 (https://dejure.org/2013,56266)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Zur Vererblichkeit des beamtenrechtlichen Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abgeltung des infolge dauerhafter Dienstunfähigkeit vor der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand nicht gewährten Urlaubs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Schleswig, 07.08.2013 - 12 A 141/13
    Mittlerweile ist in der Rechtsprechung geklärt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2013 - 2 C 10.12) und auch von der Beklagten anerkannt (vgl. das von der Beklagten in Bezug genommene Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22.04.2013 - D2-30106/2#6), dass ein solcher Abgeltungsanspruch grundsätzlich bestehen kann.
  • BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08

    Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des

    Auszug aus VG Schleswig, 07.08.2013 - 12 A 141/13
    Insofern kann mit der Klägerseite ergänzend auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.04.2010 - 2 C 77/08, BVerwGE 137, 30 ff. bezüglich der Vererblichkeit von Beihilfeansprüchen verwiesen werden.
  • VG Karlsruhe, 16.07.2015 - 3 K 24/15

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei Tod des Beamten - Vererbbarkeit des

    Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage zulässig, weil sich der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers bzw. Beamten bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen unmittelbar in einen Abgeltungsanspruch wandelt und eine Festsetzung des Auszahlungsbetrages durch Verwaltungsakt, der nur im Wege der Verpflichtungsklage erstritten werden könnte, rechtlich nicht vorgeschrieben ist (vgl. zur Tenorierung z.B. VG Schleswig, Urt. v. 07.08.2013 - 12 A 141/13 - juris, vor Rn. 1).
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